Noëmi

Erig

Rechtsanwältin für Migrationsrecht
in Basel

» Seit 2015 begleite ich meine Mandant:innen als Anwältin prozessierend und beratend in allen migrationsrechtlichen Fragen. Eine realistische Einschätzung Ihrer individuellen Situation bildet die Grundlage für unsere Zusammenarbeit. «

Meine Leistungen im Migrationsrecht

Ich unterstütze Sie bei migrationsrechtlichen Anliegen gegenüber Behörden und Gerichten. Insbesondere berate und vertrete ich Mandant:innen in folgenden Bereichen:

Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis)
Ich unterstütze Sie bei der Beantragung und Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung – sei es aufgrund von Familiennachzug, Arbeit, Studium oder aufgrund eines Härtefalles.
Wenn Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung frühzeitig aufgrund Ihrer besonders guten Integration oder regulär in eine Niederlassungsbewilligung umwandeln möchten, berate ich Sie in diesem Anliegen oder stelle das Gesuch mit allen notwendigen Unterlagen für Sie.
Falls Sie Unterstützung in Ihrem Einbürgerungsverfahren wünschen, unterstütze ich Sie in diesem Prozess.
Menschen aus der Ukraine berate und vertrete ich rund um die Fragen, welche sich aufgrund einer möglichen Aufhebung des Schutzstatus S ergeben. Hier geht es vor allem um die Frage, ob nach der Aufhebung des Schutzstatus S ein dauerhafter Verbleib in der Schweiz gesichert werden kann.

Wenn Sie ein Familienmitglied in die Schweiz nachziehen, in der Schweiz heiraten oder eine im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz anerkennen lassen möchten, vertrete ich Sie vor allen Behörden, die in den Familiennachzug involviert sind.

Wenn der Entzug Ihrer Bewilligung droht – etwa wegen Scheidung, Trennung, Schulden, Sozialhilfebezug oder Kriminalität – analysiere ich Ihre Situation, erarbeite mit Ihnen eine Strategie und vertrete Sie auf dem ganzen Rechtsmittelweg, um den Verlust des Aufenthaltstitels abzuwenden.
Ich berate Sie zu den Möglichkeiten eines Touristenvisums für Familienangehörige, Freund:innen oder Bekannte. Im Fall der Ablehnung des Touristenvisums vertrete ich Sie im Rechtsmittelverfahren.
Wenn Ihnen die Einreise in die Schweiz oder in den ganzen Schengenraum aufgrund von Straffälligkeit oder eines Schengen-Overstays untersagt wurde, prüfe ich die Erfolgschancen eines Gesuchs um Aufhebung des Verbots und übernehme die rechtliche Vertretung im Verfahren.
Ein längerer Aufenthalt im Ausland kann Auswirkungen auf Ihren Schweizer Aufenthaltstitel haben. Ich berate Sie, wie Sie Ihren Status rechtzeitig sichern und unerwünschte Folgen vermeiden können.

Für wen ich arbeite

Ich unterstütze Privatpersonen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen bei Fragen zu ihrer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis), Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), zu Familiennachzug, Einreiseverboten sowie zu Touristen- und Studentenvisa. Dabei lege ich Wert auf eine professionelle und respektvolle Begleitung in sensiblen Lebenssituationen.

Über mich

Es ist mein Wunsch, dass möglichst viele Menschen an einem Ort leben können, an dem sie sicher sind und sich ein lebenswertes Leben aufbauen können.
 
Migration und Flucht sind Teil meiner eigenen Familiengeschichte und ich habe ein grosses Interesse an den Migrationsgeschichten anderer Menschen. Aus diesem Grund arbeite ich seit 2015 im Migrationsrecht.

Werdegang

  • Seit 2021 eigenes Büro in Basel und Zürich (Migrationsrecht)
  • 2015 – 2020: Partnerin, Advokatur Gartenhof, Zürich (Migrationsrecht, Strafrecht, Familienrecht)
  • 2014: Anwaltspatent des Kantons Zürich
  • 2005 – 2011: Studium der Rechtswissenschaften, München; Abschluss: Erstes Juristisches Staatsexamen (2011)

Mitgliedschaften

Kontakt

Beratungen finden in Basel oder online statt. So kann ich Mandant:innen schweizweit und international begleiten. Schreiben Sie mir Ihr Anliegen.

Im Westfeld 13
4055 Basel
Schweiz

Telefon: +41 43 317 18 32